Dublin, Chester Beatty Library, Heb 752 / 12 Kaufvertrag Lev
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- Verkäufer:in
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- Käufer:in
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- Käufer:in
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- Käufer:in
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- Käufer:in
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- Schreiber:in
- Zeuge/Zeugin
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- Vorbesitzer:in
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- Datierung
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- o. D.
- Text original
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- קנה זאת התורה הקדושה עבד אלה בר
סעדה ונפושה בר אב איקרה ומתוחיה
בר חלף ויעקב בר אב קויתי וכהלון
מן קרית בית בזין מן אבי פינחס בן
אבישע בן פינחס בשמנה מאות כסף זכרו
הזוכירים אן אבהתון נתנו לס{ה}בי אבישע
רצון יה עליו קדם מותו חמש מאות
כסף ואשתיר שלש מאות כסף נתנו אתה
לאבי וקחו זאת התורה הקדושה
ואשתירת לון תהיה בריכה עליון
ועל בניון אמן ובזה הסיד ואני
אבישע בן פינחס בן אבישע
- קנה זאת התורה הקדושה עבד אלה בר
- Text übersetzt
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- Diese heilige Tora kaufte(n) ʿĀbəd Ēla bar
Sāʾəda, Nibbūša bar Ab Īqāra, Mitwayya
bar Allǝf und Yāqob bar Ab Qawwīti* – sie alle sind
aus der Stadt Bet Bizzin – von meinem Vater Fī'nās ban
Ābīša ban Fī'nās für 800 Silber(münzen). Die Genannten
erinnerten sich, daß ihre Väter meinem Großvater Ābīša,
das Wohlwollen YHWHs ruhe auf ihm, vor seinem Tod 500
Silber(münzen) gegeben hatten, und es verblieben 300 Silber(münzen). Sie gaben sie
meinem Vater und nahmen diese heilige Tora
und sie verblieb bei ihnen. Möge sie ihnen
und ihren Kindern gesegnet sein. Amen. Und damit ist es bezeugt. Ich bin
Ābīša ban Fī'nās ban Ābīša.
- Diese heilige Tora kaufte(n) ʿĀbəd Ēla bar
- Sprache
- Skript
- Link zur Handschrift
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- Bemerkung
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- Der Inhalt des Kaufvertrages ist nicht eindeutig in Übereinstimmung zu bringen mit
dem Kaufvertrag nach dem Buch Numeri (fol. 231r) vom Šawwāl 844 H. (≈ Februar / März
1441). Es ist deshalb auch nicht zu entscheiden, ob der hier bezeugte Verkauf vor
oder nach dem nach Numeri dokumentierten zu datieren ist. Da der Verkäufer Fī'nās
ban Ābīša ban Fī'nās ban Yūsəf 1448 starb, muß der Verkauf jedoch vor diesem Datum
getätigt worden sein.
ובזה הסיד – "Und damit ist es bezeugt." In der hier vorliegenden Syntax muß die Verbform ein Passiv ausdrücken. Durch Wegfall des u und dessen Ersetzung durch a oder e/i im Hofʿal ist der Unterschied zum Hifʿil am geschriebenen Wort nicht mehr erkennbar, auch wenn mündliche Formen noch auf passivischen Gebrauch deuten; s. BEN-ḤAYYĪM, Grammar, S. 177.
- Der Inhalt des Kaufvertrages ist nicht eindeutig in Übereinstimmung zu bringen mit
dem Kaufvertrag nach dem Buch Numeri (fol. 231r) vom Šawwāl 844 H. (≈ Februar / März
1441). Es ist deshalb auch nicht zu entscheiden, ob der hier bezeugte Verkauf vor
oder nach dem nach Numeri dokumentierten zu datieren ist. Da der Verkäufer Fī'nās
ban Ābīša ban Fī'nās ban Yūsəf 1448 starb, muß der Verkauf jedoch vor diesem Datum
getätigt worden sein.
- Signatur
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- Dublin, Chester Beatty Library, Heb 752 / 12 Kaufvertrag Lev
- Blatt
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- fol. 173r (nach dem Buch Leviticus)
- Art des Eintrags
- Eintragsnummer
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- 12
- Bearbeiter
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- Evelyn Burkhardt
- Bearbeitungsstatus
-
- fertig
- Statische URL
- https://mymssportal.dl.uni-leipzig.de/receive/OCLCIECBLSecEntry_secentry_00000003
- MyCoRe ID
- OCLCIECBLSecEntry_secentry_00000003 (XML-Ansicht)
- Lizenz Metadata
CC0 1.0 Universell
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